Organisation

Die berufliche Grundbildung erfolgt in einer drei- oder vierjährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder in einer zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest. In Ergänzung zur drei- oder vierjährigen Grundbildung kann die eidgenössische Berufsmaturität absolviert werden. Auch Erwachsene können den Abschluss einer beruflichen Grundbildung erlangen.

Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Eine berufliche Grundbildung (Berufslehre) vermittelt die zur Ausübung eines Berufes notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse. Sie dauert 3 oder 4 Jahre und wird in einem Lehrbetrieb oder in einer Lehrwerkstätte absolviert.

Berufsmatura

Die Berufsmaturität umfasst eine erweiterte und vertiefte Allgemeinbildung, welche die berufliche Grundbildung ergänzt. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung ist integraler Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses.

Berufsmaturanden verfügen über eine doppelte Qualifikation: Sie haben einen Beruf erlernt und mit der Berufsmatura können sie prüfungsfrei an einer Fachhochschule studieren.

Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Attest

Die zweijährige berufliche Grundbildung verfügt über ein eigenständiges Profil und führt zu einem vollwertigen Beruf. Sie bietet schulisch Schwächeren und praktisch begabten Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Titel zu erreichen.

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